Der Thüringer Kinder-Kredit

Die Familienoffensive des Thüringer Landtags spaltet die Abgeordneten. Einerseits ist dieser Landeskredit – aus DDR-Zeiten als Ehekredit bekannt – sicherlich eine für die Förderung der Geburtenzahlen recht geeignete Maßnahme, denn die Bedingungen für den Ratenkredit in Höhe von 5000.- Euro sind ausgesprochen günstig.

Bei einer Laufzeit von 10 Jahren soll der Zinssatz ca. 2% unter den marktüblichen Zinsen liegen; die Tilgung setzt erst nach 5 Jahren ein. Das Highlight: Bei der Geburt des zweiten Kindes verringert sich die Schuld um 1000.- Euro, nach dem dritten um 1500.- Euro. Mit einem vierten Kind ist der gesamte Kredit getilgt. In der DDR hieß das: Der Kredit wird “abgekindert”.

Doch das “Abkindern” hat auch Schattenseiten. Die Gegner des Projektes brachten ein Volksbegehren gegen diese “Herdprämie” auf den Weg, die aber vom Landesverfassungsgericht für unzulässig erklärt wurde. Auch die Opposition im Thüringer Landtag lehnt den Kinderkredit mehrheitlich ab.

Als alleinstehende Maßnahme – so die Opposition – sei das Darlehen vielleicht gar nicht so schlecht; aber die gleichzeitige Kürzung der Mittel für die Kinderbetreuung rücke das Landesdarlehen in ein merkwürdiges Licht. Zudem führen die Banken, die diese Kredite abwickeln, eine Bonitätsprüfung durch, so dass die wirklich Bedürftigen sicher keine Zuteilung erhalten. Der SPD-Fraktionschef sprach im Zusammenhang mit dem Familiendarlehen von einem “alten Ladenhüter”; wirklich weiterhelfen würde eher, die Möglichkeiten für eine quantitativ und qualitativ bessere Kinderbetreuung zu erweitern und großzügig zu finanzieren.

Quelle: Kredit für Familien – kredit-engel.de